Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Die aipama GmbH & Co. KG (im Folgenden: aipama) bietet auf der Internetseite „www.aipama.com“ (im Folgenden: aipama) eine web-basierte Personalverwaltungs- und Recruiting-Software (im Folgenden: Software) für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Verbraucher insbesondere zur Verwaltung von Personaldaten an.
- Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden: Verträge), die zwischen aipama und Kunden, über die Plattform aipama geschlossen werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich von aipama anerkannt sind.
- Der Nutzungsvertrag kommt zustande mit der aipama GmbH & Co. KG, Theatinerstr. 11, 80333 München, Handelsregister: HRA 116705, Registergericht: Amtsgericht München (Vertragspartner).
2. Vertragsschluss
- Das auf aipama bereitgestellte Angebot, u.a. die dort bezeichnete und beschriebene web-basierte Software zu nutzen, stellt kein bindendes Angebot von aipama dar.
- Der Vertragsschluss mit aipama erfolgt durch Erstellung eines kostenfreien Accounts durch den Kunden auf aipama (Angebot) und der anschließenden Übermittlung der Zugangsdaten für den Account per E-Mail durch aipama an den Kunden (Annahme).
- Die Nutzung der Software von aipama setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des kostenfreien Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Betätigung des Buttons „Registrierung abschließen“ innerhalb des Vorgangs der Accounterstellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Software ab. Dieses Angebot wird von aipama durch den Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse und mit den Zugangsdaten (Zwei-Faktor-Authentifizierung) für den eingerichteten Account angenommen.
- Nach Abschluss des kostenfreien Nutzungsvertrages hat der Kunde die Möglichkeit innerhalb seines Accounts, zusätzlich einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software mit aipama abzuschließen. Dabei kann der Kunde zwischen den angebotenen Software-Versionen („Basic“, „Professional“, „Enterprise“) mit unterschiedlichem Umfang an zusätzlichen Funktionalitäten und/oder Add-ons für eine festgelegte, maximale Anzahl an Mitarbeitern, wählen. Die Funktionen der unterschiedlichen Software-Versionen ergeben sich aus der Beschreibung auf aipama.
- Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung gemäß Ziffer 10 erfolgt der Vertragsabschluss im Account selbst. Dazu muss der Kunde die entsprechende Software-Version und den Abrechnungszeitraum auswählen und anschließend Nutzername (Firmenname/Name des Verbrauchers), Rechnungsadresse und die entsprechenden Abrechnungsdaten gem. Ziffer 10 hinterlegen. Durch Bestätigung und Übermittlung dieser Informationen an aipama gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gegenüber aipama ab. Durch Bestätigung der Freischaltung der kostenpflichtigen Software-Version per E-Mail nimmt aipama das Angebot des Kunden an (Annahme).
Ein Wechsel der Abrechnungszeiträume durch den Kunden kann nur durch vorherige Kündigung entsprechend Ziffer 11 getätigt werden.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
- aipama stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags den Zugang zu der auf aipama angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Version einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten ergibt sich aus der Beschreibung auf aipama. Weitere Leistungen (z.B. die (Remote-) Unterstützung bei der initialen Erstellung eines Accounts, fachliche Einrichtung von Schnittstellen) sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software. Solche weiteren Leistungen können von aipama auf Basis eines gesonderten Angebots erbracht werden.
- Die Software ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern („Drittsystem“) über Schnittstellen („Integration“).
Um eine Integration nutzen zu können muss der Kunde über die Nutzungsberechtigung für das anzubindende Drittsystem verfügen. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen Kunde und aipama der Kunde verantwortlich.
- Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
- aipama übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand den Bedürfnissen des Kunden entspricht, mit Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder der Vertragsgegenstand für die Zwecke des Kunden geeignet ist.
4. Wechsel der Software-Versionen
- Der Kunde kann, vorbehaltlich Ziffer 11, jederzeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch aipama zwischen den angebotenen Versionen der Software sowie der maximalen Anzahl der Mitarbeiter, die durch eine Version verwaltet werden können, wechseln. Die daraus resultierende Vergütung ergibt sich aus den Ziffern 10.6 und 10.7.
- Kunden mit einem Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung der Software können diese Änderung der Version direkt im Account vornehmen. Kunden, die nicht Verbraucher sind, mit einem kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung müssen für eine Änderung der Version den Kundensupport von aipama (support@aipama.de ) kontaktieren. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in eine Version mit größerem Umfang an Features oder in eine Version mit einer größeren Anzahl an zu verwaltenden Mitarbeitern, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Accounts durch aipama die zusätzlichen Funktionen der Software nutzen oder eine größere Anzahl Mitarbeiter verwalten. Wechselt der Kunde in eine Version mit niedrigerem Umfang an Features oder mit geringerer Anzahl an zu verwaltenden Mitarbeitern, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch aipama nur noch die reduzierten Funktionen der Software oder einer niedrigeren Anzahl Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Die daraus resultierende Vergütung ergibt sich aus den Ziffern 10.6 und 10.7.
- Sind für Funktionen Kontingente vorgesehen, so bleiben diese auch bei einem Wechsel der Software-Version bestehen, unverbrauchte Kontingente können nicht auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
5. Nutzungsrecht des Kunden „Fair Use“
- Zusätzliche Funktionalitäten, deren Nutzungsumfang nicht beschränkt ist, dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden („Fair Use“), insbesondere um die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung für alle Kunden zu gewährleisten. Im Zweifel liegt eine unangemessene Nutzung vor, wenn diese - je maximaler Anzahl der Mitarbeiter, die durch eine Version verwaltet werden können - die monatliche Nutzung der zusätzlichen Funktionalität um das Dreifache überschreitet. Unangemessen ist auch eine wesensfremde Nutzung, d.h. wenn die zusätzliche Funktionalität nicht in Bezug auf die Funktionalität der Software genutzt wird (z.B. Nutzung der Dateiablage nicht nur für Personalakten sondern auch für fachfremde Dateien). aipama behält sich vor, bei Verstoß gegen den Fair-Use-Grundsatz die Verwendung der zusätzlichen Funktionalität durch den Kunden einzuschränken, nachdem aipama den Kunden hierauf hingewiesen hat.
- Bei den von aipama verwendeten Software handelt es sich um eine „named user licence“ bei der der Kunde durch Registrierung einen Zugang zu aipama erhält und diesen auf mehreren Rechnern/Endgeräten nutzen darf.
6. Verpflichtungen des Kunden
- Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht allein als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
- Um eine Integration nutzen zu können muss der Kunde über die Nutzungsberechtigung für das anzubindende Drittsystem verfügen. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen Kunde und aipama der Kunde verantwortlich
- Soweit der Kunde ein Unternehmer gem. § 14 BGB ist, ist er verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
Soweit der Kunde ein Verbrauchern gem. § 13 BGB ist, ist er selbst Ansprechpartner für aipama.
- Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von aipama nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird aipama unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über:
- den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung;
- eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt;
- eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von aipama bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.
- Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.
- Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von aipama wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Microsoft Edge in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von aipama kommen. aipama ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den aipama Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.
- Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den aipama Account.
- Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.
- Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob aipama den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere:
- die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten;
- die fachliche Einrichtung von Integrations im aipama Account und im Drittsystem z.B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übertragen werden sollen und wie Kunden-spezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zuzuordnen sind;
- die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen (z.B. betreffend die Textlänge von Freitextfeldern) vor Produktivnutzung;
- die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittsystem;
- die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.
- Der Kunde ist verpflichtet, aipama über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und, soweit vorhanden, nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird aipama bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. aipama ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der aipama Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
Widerrufsrecht
- Wenn Sie Verbraucher gemäß § 13 BGB sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
- Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie soweit notwendig die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
-- Widerrufsbelehrung --
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren/den Vertragsgegenstand in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name des Unternehmers, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse eintragen] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
-- Ende der Widerrufsbelehrung --
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)
An: [Adresse]
E-Mail: [E-Mail]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
8. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen, Höherer Gewalt
- aipama gewährleistet soweit möglich, vorbehaltlich der folgenden Regelungen und Ziffern, eine durchgängige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von aipama liegen (insbesondere höhere Gewalt siehe Ziffer 8.5, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 8.2 vorab angekündigt wurden.
- aipama ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird aipama diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von aipama zu vertreten ist.
- Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. aipama wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall (kritische Fehler) der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 17:00 unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) eingehen, eine Reaktionszeit mit Informationen über den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei unkritischen Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird aipama sich bemühen, eine Reaktionszeit mit Informationen über den Beginn der Entstörung von nicht später als einen Arbeitstag nach Eingang der Störmeldung zu gewährleisten.
- Bei Störungsmeldungen (kritische und unkritische Fehler), die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
- Die Vertragspartner sind von der Verantwortlichkeit für teilweise oder vollständige Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn die Nichterfüllung eine Folge von Umständen höherer Gewalt ist.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Vereinbarung gelten:
Streik, Sabotage, Feuer, Überflutung, Sturm, Krieg, Pandemie/ Epidemie oder sonstige schwerwiegende Umstände oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches beider Vertragsparteien liegen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet den jeweils anderen, über Ereignisse höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anderenfalls kann sich der Vertragspartner auf einen Fall der höheren Gewalt nicht berufen.
9. Rechteeinräumung
- aipama räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein. Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrations gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung über das Nutzungsrecht, insbesondere auch die Einräumung von Unterlizenzen oder vergleichbarer Rechte, ist nicht gestattet.
Das Eigentum am Vertragsgegenstand sowie sämtlichen Teilen hiervon beim verbleibt bei aipama; ein Verkauf des Vertragsgegenstands ist nicht beabsichtigt. Der Kunde erhält am Vertragsgegenstand ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrages.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen. Bei der Buchung der Funktionalitäten der Enterprise-Version erstrecken sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers auch auf mit dem Kunden im Sinne der § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder der jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen verbundenen Unternehmen/ Beteiligungsgesellschaften/ Tochterunternehmen.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand weder selbst nachzubauen, zu kopieren, zu vervielfältigen, abzuwandeln noch in sonstiger Weise andere Hardware oder Software zu entwickeln, die mit dem Vertragsgegenstand vergleichbar ist, oder Dritte zu einer vorgenannten Handlung zu beauftragen oder anzuregen. Der Kunde verpflichtet sich den Vertragsgegenstand weder öffentlich zugänglich zu machen noch diesen irgend geartet zu verbreiten. Er verpflichtet sich, in seinem Pflichtenkreis tätige Personen, die bestimmungsgemäß mit dem Vertragsgegenstand in Berührung kommen, entsprechend anzuweisen und auf die dahingehend einzuwirken, dass diese keine der vorgenannten Handlungen durchführen.
- Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht an den Kunden herausgegeben.
10. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Internetseite von aipama dargestellt werden. Die dortigen Preise sind monatliche Bruttopreise in Euro und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Höhe der Vergütung für die Nutzung der Software kann sich nach den folgenden Faktoren („Bestellparameter“) richten und wird beim Bestellprozess entsprechend angegeben:
- der gewählten Paket-Größe, das heißt die maximal zu verwaltende Anzahl der Mitarbeiter des Kunden,
- der gewählten Version der Software (Basic, Professional, Enterprise), auch als „Plan“ oder „Paket“ bezeichnet,
- ggf. bestellten Add-ons,
- ggf. bestellten kostenpflichtigen zusätzlichen Funktionalitäten (sofern nicht bereits enthalten),
- ggf. bestellten kostenpflichtigen aipama-Integrations.
- Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.
- Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des wirksamen Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Account und endet nach Ablauf eines Zeitraums von einem Monat. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen je nach verfügbarer Zahlungsmethode auf aipama entweder per Lastschrift (siehe Ziffer 10.5), Kreditkarte oder PayPal monatlich im Voraus. Die Kreditkarte wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich aipama das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren. aipama ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen.
Bei monatlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung von aipama in elektronischer Form in seinem Profil zum Abruf zur Verfügung gestellt sowie per E-Mail versandt.
- Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr. Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung für die bestellte Software (Ziffer 10.1), ggf. abzüglich des auf der Internetseite von aipama vermerkten Rabatts bei jährlicher Vorauszahlung. aipama schaltet den Kundenzugang dem mit dem Kunden vereinbarten und auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum entsprechend zunächst für ein Jahr frei. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgen je nach verfügbarer Zahlungsmethode auf aipama entweder per Lastschrift (siehe Ziffer 10.5), Überweisung, Kreditkarte oder PayPal jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung über 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel bei Überweisungen ist zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
- Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wendet aipama das SEPA-Lastschriftverfahren an. aipama wird dem Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel einen Tag vorher.
Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde aipama, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.
- Sollte sich bei der monatlichen Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Ziffer 10.1) durch den Kunden erhöhen, stellt aipama den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonats entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung. Sollte sich bei monatlicher Abrechnung der Preis während des Abrechnungszeitraumes wegen Änderung der Bestellparameter (Ziffer 10.1) verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
- Sollte sich bei jährlicher Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Ziffer 10.1) erhöhen, stellt aipama den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung bzw. dem bereits in Rechnung gestellten Betrag und dem Betrag auf Basis des geänderten Preises bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Sollte sich bei jährlicher Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Ziffer 10.1) verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
- Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist aipama berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird aipama den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber aipama geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat aipama kein Recht den Zugang zu der Software zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
- Ab Beginn des Verzugs schuldet der Kunde aipama zusätzlich zum Nutzungsentgelt die Verzugszinsen gemäß Ziffer 10.8. Ist an dem Vertrag ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Verträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz.
11. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
- Der Vertragszeitraum beginnt mit wirksamem Vertragsschluss entsprechend Ziffer 2; d.h. mit Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden bzw. der E-Mail-Bestätigung über das von ihm gebuchte Paket.
- Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern nicht der Kunde mindestens 24h vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.
- Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt. Für die Verlängerung der Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung wird aipama dem Kunden spätestens zu Beginn der neuen Verlängerungsperiode eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zur Verfügung stellen.
- aipama hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen und Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen.
- Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Account des Kunden gesperrt.
12. Haftungsbeschränkung
- Gesetzliche Haftung bei entgeltlicher Leistungserbringung
Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet aipama gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet aipama bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch aipama erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie" bezeichnet werden.
- Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung
Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet aipama bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, welche von aipama verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von aipama auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind (siehe Ziffer 12.2 Satz 1), ist ausgeschlossen, außer aipama haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe Ziffer 12.1 Satz 2).
- Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung
Bei unentgeltlicher Leistungserbringung haftet aipama nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet aipama uneingeschränkt.
- Ansprüche gegen Dritte
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 12.1 bis 12.3 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von aipama.
- Eine weitergehende Haftung als vorgehend beschrieben ist– ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie, ferner nicht bei Personenschäden sowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Kunde ist zur Schadensvermeidung und Schadensminderung verpflichtet, beispielsweise durch Datensicherung und durch Virenabwehr nach dem jeweiligen Stand der Technik. Bei Datenverlusten haftet der Auftragnehmer nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
- aipama erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab. Zur Bonitätsprüfung kann aipama Informationen (zB auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO.
- Details zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung (Link) entnommen werden.
- Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.
14. Urheberrechte und Eigentumsvorbehalt
- An allen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich aipama das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, aipama erteilt dem Kunden ausdrücklich die schriftliche Zustimmung.
- Alle Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie in irgendeiner Rechtsordnung der Welt gesetzlich geschützt sind oder geschützt werden können, einschließlich Urheberrechten, Rechten von Datenbankherstellern, Patenten, Marken, Designs und Modellen, Domänennamen, Geschäftsgeheimnisse verbleiben bei aipama.
- An gelieferten Gegenständen liegt lediglich ein Nutzungsrecht vor, aipama behält sich sämtliche Eigentumsrechte vor, soweit nicht anderweitig in Schrift- oder Textform vereinbart.
15. Änderungsvorbehalte
- aipama hat das Recht, diese AGB unter Zustimmung des Kunden jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. aipama verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
- aipama behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird aipama dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. aipama wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
- aipama behält sich darüber hinaus vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von aipama angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit aipama damit einer an aipama gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen; (iv) weil sich die Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern (z.B. bei Integrations) oder Nachunternehmen (z.B. bei zusätzlichen Funktionalitäten) wesentlich ändern, oder (v) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.
- aipama behält es sich insbesondere vor, die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten bzw. die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und aipama eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch aipama unverhältnismäßig groß ist. Bei der darauffolgenden Abrechnung erhält der Kunde in diesem Fall eine entsprechende anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde. Bei derartigen Änderungen wird der Kunde vorab rechtzeitig per E-Mail von aipama informiert.
- aipama ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen, sowohl erhöhen als auch senken. aipama wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen und dem Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.
- Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. aipama behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
16. Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
17. Schlussbestimmungen
- Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen aipama und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, im kaufmännischen Verkehr, der Geschäftssitz von aipama.
- Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden eine Fassung der AGB in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, die auf der Internetseite von aipama abrufbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region - Deutschland, Österreich Schweiz - ist dabei die zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.